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IBAN-, oder Lastschriftänderungen spätestens bis zum 10. eines Monats per E-Mail
Kreditanträge können in jedem Monat zu den angegebenen Terminen bei uns eingereicht werden.
Bewilligungstermin für Oktober:
04.10.2024
Bewilligungstermin für November:
08.11.2024
Weitere Informationen finden Sie hier: So funktioniert's
Auszahlung erfolgt zügig nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages
Vergabe unabhängig von Semesterzahl und Studiengang
Keine Altershöchstgrenze
Gemeinützig seit über 73 Jahren
Schnell und unbürokratisch. Von Studierenden für Studierende.
Unter dem Kapitalmarkt übliche Zinsen
Wir unterstützen Studierende bei der Finanzierung des Studiums. Die Vergabe unseres Studienkredits erfolgt unabhängig von Alter, Fachsemesterzahl und Studienfach. Ganz gleich, ob Sie Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend studieren – solange Sie an einer unserer Mitgliedshochschule immatrikuliert sind, können Sie einen Studienkredit bei der Studentischen Darlehnkasse e.V. beantragen. Zudem fördern wir auch Pflichtpraktika, das Praktische Jahr und Auslandssemester.
mehr dazu
• Bachelor, Master, Diplom, Magister, Examen (unabhänig vom Fachsemester)
• Promotion
• Pflichtpraktikum
• Auslandssemster
• Praktisches Jahr im Medizinstudium.
Wir fördern alle Studierende, die an einer unserer Mitgliedshochschule immatrikuliert sind, unabhängig vom Einkommen der Eltern, vom Alter und der Herkunft. Auch ausländische Studierende erhalten einen Studienkredit bei uns!
Alice Salomon Hochschule Berlin (ASH)
Berlin International University of Applied Sciences
Berliner Hochschule für Technik (BHT)
Charité – Universitätsmedizin Berlin
Evangelische Hochschule Berlin (EHB)
Hochschule für Medien, Kommunikation und Wirtschaft (HMKW)
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW)
International Psychoanalytic University (IPU)
Psychologische Hochschule Berlin (PHB)
Sigmund Freud PrivatUniversität Berlin (SFU)
SRH Berlin School of Popular Arts (SoPA)
Wir zahlen monatlich zwischen 100 Euro und 750 Euro aus. Eine zusätzliche Einmalzahlung von bis zu 1.500 Euro für studienbezogene Anschaffungen ist möglich. Diese muss durch einen Kostenvoranschlag beantragt und durch Quittungen nachgewiesen werden. Der Auszahlungszeitraum ist auf 48 Monate begrenzt. Die Höchstgrenze der Auszahlung liegt bei 27.000 Euro. In welcher Phase des Studiums Sie sich zum Zeitpunkt der Antragsstellung befinden, ist für die Beantragung irrelevant.
Der Studienkredit wird zum Festzins angeboten. Neben den Zinsen entstehen keine weiteren Kosten oder Bearbeitungsgebühren. Der Kredit wird im 1. und 2. Jahr mit 3,95% p.a, ab dem 3. Jahr mit 4,95% p.a., und erst ab dem 5. Jahr mit 5,95% p.a. verzinst.
Nach Beendigung der Auszahlungsphase beginnt eine sechsmonatige Karenzphase. Die Rate der Rückzahlung beträgt im ersten Jahr 125 EUR, wenn die Kreditsumme unter 9.000 EUR liegt. Bei einer Kreditsumme zwischen 9.001 bis 18.000 EUR beträgt diese 150 EUR. Ab einer Darlehenssumme von 18.001 EUR beträgt die erste Rate 175 EUR. Die Rate der Rückzahlung erhöht sich jährlich um 25 EUR.
Mit dem Studienkreditrechner können Sie die Tilgung Ihres Wunschkredits probehalber durchrechnen.
Den Kredit flexibel zurückzahlen, kostenlose Sondertilgungen möglich: Wir nehmen Rücksicht auf die finanzielle Situation der Kreditnehmer/innen und akzeptieren in der Regel abweichende und individuelle Rückzahlungsvereinbarungen, sofern Sie einen schriftlichen Antrag auf Änderungen der Rückzahlungsrate mit entsprechenden Nachweisen einreichen. Sondertilgungen sind zudem jederzeit in beliebiger Höhe – und vor allem kostenlos! – möglich.
Der Studienkredit wird durch eine (oder zwei) selbstschuldnerische Bürgschaft(en) besichert. Bei einem Kreditbetrag von bis zu 9.000 EUR ist eine Bürgschaft erforderlich. Liegt der Betrag höher, werden zwei Bürgen benötigt. Anstelle der Bürgschaften kann auch wahlweise eine Bankbürgschaft eingereicht werden.
Vorraussetzungen an die Bürgschaft:
• Zwischen 18 und 60 Jahre alt
• unbeschränkt geschäftsfähige Personen
• keine Pensionäre oder Rentner
• keine Ehepartner
• Netto-Einkommen von mindestens 1.450 EUR / Monat
• Deutsche oder EU-Staatsbürger/innen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
• Nicht EU-Staatsbürger/innen, die in Besitz einer Niederlassungserlaubnis bzw. einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland sind und einen ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland vorweisen können
Die Bürgschaften müssen formgebunden und beglaubigt eingereicht werden.
Der Erklärung sind Kopien des Personalausweises bzw. Reisepasses
(zzgl. Meldebescheinigung) beizulegen. Zudem fordern wir eine Kopie der letzten drei Einkommensnachweise (alternativ den aktuellen Steuerbescheid).
Da es sich um eine unbefristete, unbedingte, selbstschuldnerische und unwiderrufliche Bürgschaft handelt, ist deren Kündigung nicht möglich. Es ist uns jedoch möglich, eine/n Bürgen/Bürgin aus der Bürgschaft zu entlassen, wenn uns dafür ein/e neue/r Bürge/Bürgin gestellt wird.
Hinweis:
Die Musterrechnung stellt kein verbindliches Angebot der Studentische Darlehnskasse e.V. dar.