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Einen Studienkredit kann beantragen, wer an einer unserer Mitgliedshochschulen studiert.
Alice Salomon Hochschule Berlin (ASH)
Berlin International University of Applied Sciences
Berliner Hochschule für Technik (BHT)
Charité – Universitätsmedizin Berlin
Evangelische Hochschule Berlin (EHB)
Hochschule für Medien, Kommunikation und Wirtschaft (HMKW)
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW)
International Psychoanalytic University (IPU)
Psychologische Hochschule Berlin (PHB)
Sigmund Freud PrivatUniversität Berlin (SFU)
SRH Berlin School of Popular Arts (SoPA)
Der Studienkredit steht für maximal 36 Monatsraten zur Verfügung.
Derzeit können bis zu 36 Auszahlungsraten mit einer maximalen monatlichen Auszahlungsrate von 750,00 Euro beantragt werden. Die maximale Darlehenshöhe von 27.000,00 Euro kann nicht überschritten werden.
BEACHTE: Aktuell werden Kredite gestaffelt in 9.000,00 Euro Schritten vergeben. Das heißt, pro Antrag können nur maximal 9.000,00 Euro inklusive Sonderzahlung vergeben werden. Somit wird bei einem Erstantrag lediglich eine bürgende Person benötigt. Folgeanträge bis zur maximalen Kredithöhe von 27.000,00 Euro sind möglich und sollten spätestens zwei Monate vor der letzten Auszahlung eingereicht werden.
Wir benötigen von der darlehensnehmenden Person die ausgefüllten Antragsformulare, die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung sowie einen Kostenvoranschlag für die Sonderzahlung. Um einen besseren Überblick über Ihre finanzielle Situation und Bedürftigkeit zu erhalten, ist ggf. eine ausführlichere unterschriebene Antragsbegründung einzureichen . Von den bürgenden Personen wird die beglaubigte Bürgschaftserklärung, eine Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses (zzgl. Meldebescheinigung) des/ der Bürgen/in sowie die letzten drei Gehaltsnachweise gefordert.
Hier gelangen Sie zum Online-Antragsgenerator.
Ja, die Unterlagen können postalisch eingereicht werden. Wichtig ist, dass wir die Antragsunterlagen im Original erhalten.
Die Unterlagen müssen für eine mögliche Bewilligung bis zum jeweiligen Bewilligungstermin vollständig bei uns eingegangen sein. Derzeit gibt es jeweils EINEN Bewilligungstermin pro Monat, den Bewilligungstermin finden Sie auf unserer Startseite.
Die Bürgen müssen zwischen 18 und 60 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Für die Übernahme der Bürgschaft muss nicht zwingend die deutsche Staatsbürgerschaft vorliegen. Auch können EU Bürger oder Bürger mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis/Niederlassungserlaubnis für unseren Studienkredit bürgen, sofern Sie ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.
Zudem müssen sie über ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen mit einem monatlichen Nettoeinkommen von mindestens 1.450 Euro verfügen.
Personen ab 61 Jahre, Rentner, Pensionäre, Ehepartner von Antragsstellern und Schuldner der Studentischen Darlehnskasse e.V. kommen als bürgende Person nicht in Frage.
Für einen Kreditantrag von bis zu 9.000 Euro reicht eine bürgende Person aus. Bei Kreditanträgen ab 9.001 Euro benötigen wir zwei Bürgschaften, um die zukünftige Vergabe von Krediten an andere Studierende sicherstellen zu können. Eine Ausnahme stellt eine Bankbürgschaft dar.
BEACHTE: Da aktuell pro Antrag maximal 9.000,00 Euro bewilligt werden, reicht für den Erstantrag eine bürgende Person aus.
Als privater Verein sind wir auf die Rückzahlung der Gelder angewiesen, um auch zukünftigen Generationen von Studierenden diese Möglichkeit der Studienfinanzierung zu ermöglichen. Bei Privatbürgen bleibt – auch bei einem festen Arbeitsvertrag – ein Restrisiko der Zahlungsunfähigkeit. Dieses Risiko versuchen wir zu minimieren, um unserem Verein eine sichere Zukunft zu garantieren, so dass wir noch möglichst viele Studierende unterstützen können.
Die Beglaubigung kann kostenlos durch die Mitarbeiter der Studentischen Darlehnskasse e.V. vorgenommen werden. Dafür müssen die bürgenden Personen persönlich mit ihrem Personalausweis bzw. Reisepass inkl. Meldebescheinigung sowie den letzten drei Gehaltsabrechnungen nach Terminvereinbarung in die Sprechstunde kommen.
Diese Stellen führen die Beglaubigungen in der Regel nicht kostenlos durch. Alternativ können siegelführende Stellen – Notare, Bezirks- und Gemeindeverwaltungen, Pfarrämter und Bundesdienststellen – die Beglaubigung vornehmen. Diese Stellen führen die Beglaubigungen in der Regel nicht kostenlos durch. Es ist daher ratsam, sich vorab telefonisch bei den oben genannten Stellen über die Kosten zu informieren sowie zu erfragen ob eine Bürgschaftsbeglaubigung weiterhin möglich ist.
Da es sich um eine Personenbeglaubigung handelt, akzeptieren wir ausschließlich Bürgschaften, die vom Bürgen höchstpersönlich vor der Sachbearbeitung der siegelführenden Institution unterzeichnet (“ vor mir vollzogene Unterschrift”) wurde. Einen Abgleich der Unterschrift mit einem gültigen Ausweisdokument etc. können wir nicht akzeptieren.
Beispiel Siegel:
Ja. Dazu benötigen wir bei Antragsstellung die letzten drei Einkommensnachweise in Kopie, die mindestens ein Nettoeinkommen in Höhe von 1.450 Euro nachweisen. Selbstständige Bürgen reichen bitte eine Kopie des letzten Einkommenssteuerbescheides ein.
Ja. Dazu benötigen wir einen Nachweis über die Einkommensverhältnisse in Form eines aktuellen Einkommensteuerbescheides. Anhand des Steuerbescheides berechnen wir das Nettoeinkommen. Ein Nettoeinkommen von 1.450 Euro ist Voraussetzung, um bürgen zu können.
Während der Rückzahlung werden bürgende Personen nur bei Zahlungsunregelmäßigkeiten oder anderen Schwierigkeiten von uns informiert. Sollte der Kreditnehmer oder die Kreditnehmerin Zahlungsschwierigkeiten haben, wenden wir uns im Mahnverfahren an die Bürgen. Diese werden ab der 2. Mahnung informiert und um die Kontaktaufnahme zu den Kreditnehmer*innen oder um die zeitweise Übernahme der Rückzahlung gebeten, um eine etwaige Kündigung zu vermeiden. Sollte der Darlehensnehmer oder die Darlehensnehmerin langfristig nicht zahlungsfähig sein, wird auf die selbstschuldnerischen Bürgschaft zurückgegriffen und die gesamte Darlehensschuld kann eingefordert werden.
Da es sich um eine unbefristete, unbedingte, selbstschuldnerische und unwiderrufliche Bürgschaft handelt, ist deren Kündigung nicht möglich. Es ist uns jedoch möglich, einen Bürgen oder Bürgin aus der Bürgschaft zu entlassen, wenn uns dafür eine neue bürgende Person gestellt wird.
Nach der Antragseinreichung wird dieser von der Sachbearbeitung geprüft und der Antragstellende über ggf. fehlende Unterlagen informiert. Sobald alle Antragsunterlagen vollständig sind, wird der Antrag zum Bewilligungsdatum durch den Vorstand geprüft. Ca. 1-3 Tage nach der Bewilligung des Antrages kann der Kreditvertrag in den Büroräumen der Studentischen Darlehenskasse e.V. unterzeichnet werden. Dafür muss vorab ein Termin während der Sprechzeiten vereinbart werden. Zur Vertragsunterzeichnung muss ggf. die Immatrikulationsbescheinigung, der Personalausweis oder Reisepass zzgl. Meldebescheinigung mitgebracht werden.
Die Bearbeitung des Antrags verläuft zügig. Die erste Auszahlung wird nach Vertragsunterschrift des Darlehensnehmers erfolgen. Da Anträge erst zum Bewilligungstermin bearbeitet werden und anschließend der Darlehensvertrag noch vom Antragstellenden unterschrieben werden muss, kann die erste Auszahlung frühestens einige Tage nach dem jeweiligen Bewilligungstermin erfolgen.
Der Termin der monatlichen Auszahlung ist abhängig vom Bewilligungstermin. Da es derzeit nur einen Bewilligungstermin pro Monat gibt, werden neue Anträge immer zum 01. des Monats ausgezahlt. Bei nahtlos anschließenden Folgeanträgen bleibt das aktuelle Auszahlungsdatum bestehen. Je nach Bearbeitungszeit der Bank ist das Geld 1-3 Tage später auf dem Konto.
Ja. Auf schriftlichen Antrag unterlassen wir die Auszahlung weiterer Raten.
Wenn die Maximalauszahlung des Studienkredites von 36 Monatsraten noch nicht ausgeschöpft wurde, besteht die Möglichkeit, einen Nachantrag zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass Nachanträge innerhalb von 36 Monaten ab Beginn der ersten Auszahlung gestellt werden müssen. Im Falle eines längeren Übergangs von Bachelor zu Master kann dieser Zeitraum auf 48 Monate verlängert werden
Studierende müssen während der Auszahlung des Studienkredits durch Einreichung der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung zu Beginn jeden Semesters nachweisen, dass sie bei einer unserer Mitgliedshochschulen immatrikuliert sind. Sollte dies nicht mehr der Fall sein, wird die Auszahlung umgehend gestoppt.
Im Falle einer Exmatrikulation ist diese unverzüglich mitzuteilen. Auch dann wird die Auszahlung des Darlehens gestoppt und ggf. eine Rückzahlung der zu viel gezahlten Raten verlangt.
Die Rückzahlung beginnt im siebten Monat nach der letzten Auszahlung. Das heißt, bis zum Beginn der Rückzahlung des Studienkredites vergeht ein halbes Jahr. Über den Beginn der Rückzahlung werden Kreditnehmer von uns rechtzeitig schriftlich informiert.
Bitte geben Sie Ihre Darlehnsnummer bei Überweisungen immer als Referenz an.
GLS Bank
IBAN: DE68 4306 0967 1111 2411 00
BIC: GENODEM1GLS
Die Höhe der monatlichen Rückzahlungsrate ist abhängig davon, wie hoch der Gesamtkredit ist. Bei einem Betrag bis 9.000 Euro beginnt die Rückzahlung mit monatlich 125 Euro, Darlehen ab einer Gesamtsumme von 9.001 bis 18.000 Euro mit monatlich 150 Euro und Darlehen ab 18.001 Euro mit monatlich 175 Euro. Alle 12 Monate erhöht sich die Rückzahlungsrate um 25 Euro. Hierüber informieren wir unsere Kreditnehmer rechtzeitig.
Die Rückzahlungsdauer hängt von der Gesamthöhe des Studienkredites ab. Unser Studienkreditrechner kann Ihnen dabei eine beispielhafte Übersicht über die Rückzahlung Ihres Kredites zeigen.
Ja. Somit wird der Studienkredit schneller getilgt, es fallen weniger Zinsen an und das Geld kann wieder für die Vergabe weiterer Studienkredite verwendet werden.
Unter der Angabe der Darlehnsnummer können Sie folgende Bankverbindung zur Überweisung nutzen:
GLS Bank
IBAN: DE68 4306 0967 1111 2411 00
BIC: GENODEM1GLS
Eine schriftliche Bestätigung über den Zahlungseingang senden wir unseren Kreditnehmern bei rechtzeitiger Information auf Wunsch zu.
Ja, sende uns dazu bitte den ausgefüllten Antrag auf Ratenstundung zu.
Nein. Eine außerordentliche Überweisung zur Rückzahlung des Studienkredites kann jederzeit veranlasst werden, ohne uns vorab darüber zu informieren. Bei der Überweisung muss im Verwendungszweck die Darlehensnummer angegeben werden, damit wir die Zahlung zuordnen können.
Nach dem Geldwäschegesetz fordern wir jedoch bei Überweisungen über 9.999 Euro eine Information zur Geldherkunft ein. Die Geldherkunft kann durch Kontoauszüge, Sparbuchnachweise, Sparplan, Schenkungen, Erbschaften, Veräußerungen und Verkauf von Wertgegenständen und Edelmetallen erfolge.
Unter der Angabe der Darlehnsnummer können Sie folgende Bankverbindung zur Überweisung nutzen:
GLS Bank
IBAN: DE68 4306 0967 1111 2411 00
BIC: GENODEM1GLS
Sofern vorab keine entsprechende Ankündigung über eine rückwirkende oder zukünftige Ratenzahlung abgegeben wurde, werden jegliche Summen, die im Monat über die reguläre Rate gezahlt werden, als Sondertilgung betrachtet. Mit dieser werden dann offene Beträge beglichen oder zusätzliches Kapital getilgt.
Für die vorzeitige Tilgung des Studienkredites stehen zwei Alternativen zur Verfügung:
Wir werden über den Tilgungswunsch informiert und erstellen eine abschließende Zinsabrechnung für den Studienkredit bis zum Ende des jeweiligen Monats. Die Überweisung des ausstehenden Betrages muss bis zum 30. des jeweiligen Monats bei uns auf dem Konto eingegangen sein. Der Zahlungseingang wird spätestens zum Ende des Monats geprüft.
Die zweite Alternative ist der Einzug per Lastschrift zum 15. jeden Monats. Hierbei benötigen wir einen unterschriebenen Dreizeiler, der die Studentische Darlehnskasse e.V. ermächtigt, die gesamte offene Darlehensschuld zum nächstmöglichen Lastschrifttermin von dem Konto der darlehensnehmenden Person einzuziehen.
Nach dem Geldwäschegesetz fordern wir jedoch bei Überweisungen über 9.999 Euro eine Information zur Geldherkunft ein. Die Geldherkunft kann durch Kontoauszüge, Sparbuchnachweise, Sparplan, Schenkungen, Erbschaften, Veräußerungen und Verkauf von Wertgegenständen und Edelmetallen erfolgen.
Unter der Angabe der Darlehnsnummer können Sie folgende Bankverbindung zur Überweisung nutzen:
GLS Bank
IBAN: DE68 4306 0967 1111 2411 00
BIC: GENODEM1GLS
Nein, durch die frühzeitige Tilgung des Darlehens fallen keine Kosten an.
Bei Zahlungsproblemen bitten wir um unverzügliche Kontaktaufnahme. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die der finanziellen Situation gerecht wird. Damit können auch die ansonsten anfallenden Mahngebühren eingespart werden.
Wenn wir über die ausbleibende Zahlung nicht informiert worden sind, werden Sie von uns an die Zahlungspflicht erinnert. Findet im Zuge dessen weder eine Kontaktaufnahme noch eine Einzahlung des Mahnbetrages statt, beginnt das Mahnverfahren. Nach der 3. Mahnung wird das Darlehen gekündigt und die Zahlung der gesamten Darlehensschuld wird fällig.
Sobald das Darlehen vollständig getilgt und damit keine Forderungen mehr gegenüber dem Kreditnehmer oder Kreditnehmerin sowie den bürgenden Personen besteht, werden die Bürgschaftserklärungen grundsätzlich nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen durch uns vernichtet. Falls die Bürgen es hingegen bevorzugen, die Bürgschaftsurkunde nach vollständiger Rückzahlung des Studienkredites zurück zu erhalten, muss uns dies schriftlich mitgeteilt werden. Während unserer Sprechzeiten können die Bürgen, gegen Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses (zzgl. Meldebescheinigung), die Urkunden auch persönlich abholen.
Der Zinssatz beträgt für das 1. Jahr mit 3,95% p.a, ab dem 2. Jahr 3,95% p.a., und erst ab dem 3. Jahr 4,95% p.a.. Die Zinsen werden taggenau berechnet und sind für die gesamte Laufzeit des Studienkredites fest. Einmal jährlich erstellen wir eine persönliche Kreditübersicht, in der neben den Zinsen auch die Bewegungen (Ein- und Auszahlungen) auf dem Kreditkonto entnommen werden können. Diese wird meist zu Beginn eines neuen Jahres erstellt und verschickt.
Nein, in der Regel entstehen keine weiteren Kosten. Zusätzliche Kosten entstehen nur bei Zahlungsverzug oder im Fall einer Adressnachforschung. Aber auch diese Gebühren können bei rechtzeitiger Information an uns vermieden werden.
Es muss ein Termin vereinbart werden, der innerhalb unserer Sprechzeiten liegt. Dazu kann eine E-Mail an mail@dakaberlin.de geschrieben oder während der Sprechzeiten angerufen werden.
Die Änderung ist uns unverzüglich mitzuteilen. Eine geänderte Adresse kann schriftlich oder per E-Mail an mail@dakaberlin.de zugesendet werden. Bei einer Änderung der Bankverbindung steht ein Änderungsformular zur Verfügung. Dieses muss unterschrieben werden! Das unterschriebene Formular ist dann per Post oder E-Mail an uns zu senden.